Umlandbezogene Schutzmaßnahmen

Die umlandbezogenen Schutzmaßnahmen zielen auf eine Verbesserung der Lebenssituation im Gewässer ab. Die Flussperlmuschel kann davon direkt davon profitieren.
Das größte Potential zur Reduktion der Gewässereutrophierung sowie des Feinsedimenteintrages liegt in der Verminderung der diffusen Nährstoffeinträge aus den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Einerseits muss die Bewirtschaftung des Gewässerumlandes – unter besonderer Berücksichtigung der Überschwemmungsbereiche – extensiviert werden. Aus den Überschwemmungsbereichen werden nämlich bei Hochwasser große Nährstoffmengen mobilisiert. Weiters muss das Gewässer mit Ufervegetationsstreifen vor starker Erosion und dem ungehinderten Nährstoffeintrag durch den Oberflächenabfluss geschützt werden. Welch positive Effekte solche Maßnahmen haben, wird eindrucksvoll am Beispiel der Lutter im deutschen Niedersachsen demonstriert: Hier ist es gelungen, durch die Sanierung des Einzugsgebiets einen vitalen, eigenständig reproduzierenden Flussperlmuschelbestand zu begründen.
Die Sanierung von Drainagen und aus Fischteichen ins Gewässer mündenden Überläufen ist realistischerweise nur im unmittelbaren Gewässerumland durchführbar. In sogenannten „Horse-Shoes“, hufeisenförmigen Feuchtgebieten vor der Einmündung der Einleitungen ins Fließgewässer, können Nährstoffe wirksam und kostengünstig zurückgehalten werden. Zusätzlich bedarf es eines den Notwendigkeiten des Flussperlmuschelschutzes entsprechenden Zeit- und Mengenplanes für die Entleerung und Neubespannung von Fischteichen.
Der zukünftige Gewässerausbau muss auf absolut notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen in Siedlungsgebieten und zur Sicherung von Straßen reduziert werden. Im Sinne des Erhalts des Flussperlmuschellebensraumes sind Rückbau und Renaturierung von kanalartig verbauten Gewässerabschnitten unbedingt nötig. Solche Sanierungsmaßnahmen wirken sich infolge der Verbesserung der Selbstreinigungskraft auch positiv auf die Wasserqualität aus. Im Zuge derartiger Renaturierungsmaßnahmen muss auch die Durchgängigkeit der Gewässer wiederhergestellt werden, um ungehinderte Wanderungen der Wirtsfischart Bachforelle zu gewährleisten.
Die Umstellung der Forstwirtschaft von Fichtenmonokulturen hin zu Wäldern mit natürlicher Artenvielfalt ist nur langfristig zu bewerkstelligen. Einen entsprechenden Anfang stellt die Extensivierung des unmittelbaren Gewässerumlandes dar. Der Ersatz von Fichten durch typische Auvegetation mit Erlen und Weiden als Hauptgehölzarten entlang der Gewässer kann im Zuge der nötigen Bestandsverjüngung erfolgen.
Soweit Fischbesatz in den Heimatgewässern der Flussperlmuschel überhaupt nötig ist, sollte er ausnahmslos mit juvenilen Bachforellen aus demselben Gewässersystem durchgeführt werden. Da die Glochidien den Fischen weitestgehend keinen Schaden zufügen, sollten zur Stützung der Muschelbestände in allen Gewässern, soweit verfügbar, nur noch mit Larven infizierte Jungfische besetzt werden.