Einzugsgebietsmanagement
Die Flussperlmuschel hat aufgrund ihrer komplexen Umweltansprüche eine wesentliche Indikatorfunktion für intakte Gewässerlebensräume.
Es gilt daher, auf der Grundlage eines interdisziplinären Ansatzes die Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen (Wasserwirtschaft, Wasserbau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz, Raumordnung) in den Wohngewässern der Flussperlmuschel im Sinne der Entwicklung eines nachhaltigen Schutzkonzeptes aufeinander abzustimmen. Damit sollte auch der günstige Erhaltungszustand gemäß FFH-Richtlinie für die Flussperlmuschel erreichbar sein beziehungsweise sichergestellt werden.
Das Teilprojekt Einzugsgebietsmanagement, das die Umsetzung flächenbezogener Maßnahmen beinhaltet, zielt nicht nur auf die Flussperlmuschel alleine ab. Einzugs- und flussgebietsbezogene Maßnahmen zum Schutz dieser Muschelart wirken sich auch auf zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten und schließlich auch auf Lebensraumtypen positiv aus. Die Flussperlmuschel kann in diesem Zusammenhang als „Umbrella-Species“ betrachtet werden, deren Schutz gleichzeitig eine Verbesserung der Lebensraumqualität für alle hier lebenden Spezies bringt, darunter FFH-Anhang II-Arten wie Fisch-und Rundmäulerarten (Koppe, Neunaugen), aber auch andere Tier- und Pflanzengruppen. Mit der Extensivierung der Nutzung im Gewässerumland wird auch die Qualität verschiedener, ebenfalls in der FFH-Richtlinie genannter Lebensraumtypen verbessert. Ein Vorkommen der Flussperlmuschel weist darauf hin, dass dieser Gewässerabschnitt als Lebensraum für viele andere Arten geeignet ist.